28. SSW – 33. SSW
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für den Start direkt nach der Geburt heißt das: rechtzeitig vor dem errechneten Termin anmelden.
Schriftliche Anmeldung der Elternzeit einreichen und Kopie aufbewahren.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein. Dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenGut zu wissen
Vaterschaftsurlaub: was Partnern nach der Geburt zusteht
Bezahlter Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland noch nicht. Diese Wege bleiben: Urlaub, Elternzeit, Partnermonate – mit Fristen.
Ratgeber lesenSo hängt das zusammen
Damit das klappt, brauchst du vorher:
So gehst du vor
- 1Gewünschten Zeitraum der Elternzeit festlegen.
- 2Schriftliche Anmeldung formulieren und unterschreiben.
- 3Anmeldung spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber einreichen.
- 4Eingang schriftlich bestätigen lassen und Kopie aufbewahren.
Das brauchst du
- Schriftliche Elternzeit-Anmeldung
- Kopie für die eigenen Unterlagen
Fristen & Kosten
FristWird die Sieben-Wochen-Frist verpasst, verschiebt sich der frühestmögliche Beginn der Elternzeit entsprechend.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Muss die Anmeldung wirklich schriftlich erfolgen?
- Ja, das Gesetz verlangt die Schriftform, eine E-Mail reicht dafür nicht aus.
- Kann ich die Elternzeit später noch verlängern?
- Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.
Quelle: Familienportal des Bundes · Stand 08/2026