10. SSW – 20. SSW
Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen
OrganisationHohe Priorität
Erst mit der Mitteilung an den Arbeitgeber greifen Mutterschutz, Kündigungsschutz und besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Eine gesetzliche Pflicht zur Mitteilung besteht nicht, sie liegt aber im eigenen Interesse.
Arbeitgeber informieren und den voraussichtlichen Entbindungstermin nennen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Voraussichtlichen Entbindungstermin von der Praxis oder Hebamme bestätigen lassen.
- 2Arbeitgeber schriftlich oder im persönlichen Gespräch informieren.
- 3Gemeinsam mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz besprechen.
- 4Beginn der Mutterschutzfrist notieren.
Das brauchst du
- Voraussichtlicher Entbindungstermin
- Ansprechpartner in der Personalabteilung
Fristen & Kosten
FristJe früher die Mitteilung erfolgt, desto früher greifen Kündigungsschutz und Schutzmaßnahmen.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Muss ich die Schwangerschaft sofort mitteilen?
- Nein, eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber Kündigungsschutz und Schutzmaßnahmen wirken erst ab Mitteilung.
- Darf der Arbeitgeber die Information weitergeben?
- Nur soweit notwendig, etwa für Sicherheitsmaßnahmen oder die Behörde – ansonsten gilt Vertraulichkeit.
Quelle: BMFSFJ – Mutterschutz · Stand 08/2026