Vaterschaftsurlaub: was Partnern nach der Geburt zusteht
Einen bezahlten „Vaterschaftsurlaub“ wie in anderen Ländern gibt es in Deutschland (Stand: September 2026) noch nicht. Wer nach der Geburt frei haben will, nimmt Urlaub oder meldet Elternzeit an – zwei Monate Elterngeld sind für den zweiten Elternteil reserviert.
Die Fakten
- Eigener Anspruch
- Kein gesetzlicher bezahlter Sonderurlaub zur Geburt (Stand: September 2026)
- Übliche Wege
- Resturlaub, Überstunden oder Elternzeit direkt ab dem Geburtstag
- Frist Elternzeit
- Spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Start schriftlich beim Arbeitgeber
- Partnermonate
- 2 der 14 Elterngeldmonate gibt es nur, wenn beide Elternteile reduzieren
- Tarifvertrag prüfen
- Viele Verträge und der öffentliche Dienst gewähren 1 bis 3 Tage Sonderurlaub
Kurz beantwortet
Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
Nein. Elternzeit wird angemeldet, nicht beantragt. Nur die Verteilung kann in engen Fällen strittig sein.
Wie früh sollte ich es sagen?
Sobald der Termin steht. Die 7 Wochen sind das Minimum, früher macht es für alle einfacher.
Was ist mit dem Kündigungsschutz?
Ab der Anmeldung, höchstens 8 Wochen vor dem Start der Elternzeit, gilt Sonderkündigungsschutz.
Offizielle Quellen
Du willst nicht ständig nachschauen, was als Nächstes ansteht?
Trag den Geburtstag deines Kindes ein, dann bekommst du deine eigene Eltern-Timeline mit allen Terminen und Fristen. Noch nicht geboren? Dann nimm den errechneten Termin.