Mutterschaftsgeld-Rechner: was kommt pro Tag zusammen?
Die Kurzfassung: Während der Schutzfrist verlierst du kein Geld. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag, dein Arbeitgeber legt den Rest bis zu deinem gewohnten Netto drauf.
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Mehrlingen oder einer Frühgeburt zwölf Wochen.
Der Durchschnitt der letzten drei abgerechneten Monate.
Insgesamt in der Schutzfrist
6.534 €
- Netto pro Kalendertag
- 66,67 €
- Krankenkasse pro Tag
- 13,00 €
- Arbeitgeber pro Tag
- 53,67 €
- Summe Krankenkasse
- 1.274 €
- Summe Arbeitgeber
- 5.260 €
- Zeitraum (98 Tage)
- 04.08.2026 – 10.11.2026
Ohne Geburtstermin rechnen wir ab heute. Trag den Termin ein, dann stimmen die Daten.
Die Fakten
- Kassenanteil
- Höchstens 13 € pro Kalendertag (SGB V § 24i)
- Arbeitgeber
- Zuschuss bis zur Höhe deines Nettos (MuSchG § 20)
- Schutzfrist
- 6 Wochen vor, 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt
- Bemessung
- Netto der letzten drei abgerechneten Monate
- Antrag
- Bescheinigung ab der 33. Woche, dann an die Kasse
Kurz beantwortet
Und wenn ich privat oder familienversichert bin?
Dann zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Privatversicherte Angestellte bekommen bis zu 210 € einmalig vom Bundesamt für Soziale Sicherung, den Zuschuss zahlt der Arbeitgeber weiter.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Für die Monate, in denen Mutterschaftsgeld läuft, gibt es kein zusätzliches Basiselterngeld.
Was, wenn das Kind später kommt?
Die Tage vor der Geburt gehen nicht verloren – die Frist danach bleibt bei acht Wochen.
Offizielle Quellen
Stand: September 2026
Das Ergebnis ist eine Berechnung zur Orientierung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle – Elterngeldstelle, Krankenkasse oder Familienkasse.
Du willst nicht ständig nachschauen, was als Nächstes ansteht?
Trag den Geburtstag deines Kindes ein, dann bekommst du deine eigene Eltern-Timeline mit allen Terminen und Fristen. Noch nicht geboren? Dann nimm den errechneten Termin.
Danach geht es weiter mit dem Elterngeld-Rechner – und was du in der Schwangerschaft beantragen musst.