4. Lebenswoche – 3. Lebensjahr
Unterhaltsvorschuss (Alleinerziehende)
Organisation
Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Die Leistung wird vom Jugendamt bearbeitet.
Antrag beim Jugendamt stellen – Zahlung erfolgt nur eingeschränkt rückwirkend.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Zuständiges Jugendamt am Wohnort ermitteln.
- 2Antragsformular des Jugendamts ausfüllen.
- 3Nachweise zu fehlendem oder unzureichendem Unterhalt beifügen.
- 4Änderungen bei Unterhaltszahlungen zeitnah dem Jugendamt melden.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über Alleinerziehendenstatus
- Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil
Fristen & Kosten
FristDie Zahlung erfolgt nur eingeschränkt rückwirkend – Antrag zeitnah stellen.
KostenDer Antrag ist kostenlos.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Wie lange wird gezahlt?
- Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Volljährigkeit gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
- Muss der andere Elternteil zustimmen?
- Nein, der Antrag wird unabhängig davon beim Jugendamt gestellt.
Quelle: Familienportal – Unterhaltsvorschuss · Stand 08/2026