Alle Aufgaben

4. Lebenswoche – 3. Lebensjahr

Unterhaltsvorschuss (Alleinerziehende)

Organisation

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Die Leistung wird vom Jugendamt bearbeitet.

Antrag beim Jugendamt stellen – Zahlung erfolgt nur eingeschränkt rückwirkend.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Zuständiges Jugendamt am Wohnort ermitteln.
  2. 2Antragsformular des Jugendamts ausfüllen.
  3. 3Nachweise zu fehlendem oder unzureichendem Unterhalt beifügen.
  4. 4Änderungen bei Unterhaltszahlungen zeitnah dem Jugendamt melden.

Das brauchst du

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über Alleinerziehendenstatus
  • Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil

Fristen & Kosten

FristDie Zahlung erfolgt nur eingeschränkt rückwirkend – Antrag zeitnah stellen.

KostenDer Antrag ist kostenlos.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Wie lange wird gezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Volljährigkeit gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Muss der andere Elternteil zustimmen?
Nein, der Antrag wird unabhängig davon beim Jugendamt gestellt.

Quelle: Familienportal – Unterhaltsvorschuss · Stand 08/2026