36. SSW – 6. Lebensmonat
Sorgeerklärung (unverheiratete Eltern)
Organisation
Unverheiratete Eltern haben nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Erst eine gemeinsame Sorgeerklärung gibt beiden Elternteilen die volle rechtliche Verantwortung fürs Kind.
Beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen – kostenfrei beim Jugendamt.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Termin beim Jugendamt oder einer Notarin/einem Notar vereinbaren.
- 2Beide Elternteile erscheinen persönlich zur Beurkundung.
- 3Sorgeerklärung unterschreiben und beurkunden lassen.
- 4Beurkundete Kopie sicher aufbewahren, etwa für Kita oder Ämter.
Das brauchst du
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes, falls schon vorhanden
Fristen & Kosten
FristKeine feste Frist – die Erklärung kann schon vor der Geburt oder jederzeit danach abgegeben werden.
KostenBeim Jugendamt kostenfrei, bei notarieller Beurkundung fallen Gebühren an.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Reicht es, wenn nur ein Elternteil unterschreibt?
- Nein, beide Elternteile müssen die Sorgeerklärung persönlich abgeben.
- Was gilt ohne Sorgeerklärung?
- Dann hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht.
Quelle: Familienportal des Bundes · Stand 08/2026