10. Lebensmonat – 3. Lebensjahr
Landeserziehungsgeld beantragen
Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst zu Hause betreuen, ein Landeserziehungsgeld. Die Leistung wird nur auf Antrag und nicht automatisch mit dem Elterngeld gewährt.
Antrag bei der Eltern- und Erziehungsgeldstelle im laufenden Lebensmonat stellen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Prüfen, ob die Voraussetzungen (z. B. keine oder geringe Fremdbetreuung) erfüllt sind.
- 2Antragsformular bei der zuständigen Eltern- und Erziehungsgeldstelle herunterladen oder anfordern.
- 3Antrag vollständig ausfüllen und mit den geforderten Nachweisen einreichen.
- 4Bescheid abwarten und Änderungen der Lebenssituation zeitnah melden.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde
- Nachweis zur Betreuungssituation
- ggf. Einkommensnachweise
Fristen & Kosten
FristLandeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für den Lebensmonat vor der Antragstellung gezahlt – möglichst frühzeitig, spätestens laufend im jeweiligen Lebensmonat beantragen.
KostenDie Antragstellung ist kostenlos; die Höhe der Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Ab wann kann ich frühestens beantragen?
- Ein Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraums gestellt werden.
- Was passiert bei verspätetem Antrag?
- Da nur der vorangegangene Lebensmonat rückwirkend berücksichtigt wird, gehen frühere Monate ohne rechtzeitigen Antrag verloren.
Quelle: familie.sachsen.de – Landeserziehungsgeld · Stand 08/2026