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34. SSW – Geburt

Mutterschutzfrist beginnt

Organisation

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die gesetzliche Schutzfrist. In dieser Zeit darf nur auf ausdrücklichen eigenen Wunsch weitergearbeitet werden.

Übergabe im Job abschließen und Erholung einplanen.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Übergabe der Aufgaben im Job rechtzeitig vorbereiten.
  2. 2Mit dem Arbeitgeber letzte Absprachen treffen.
  3. 3Beginn der Schutzfrist im Kalender markieren.
  4. 4Erholung und Vorbereitung auf die Geburt einplanen.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Darf ich während der Schutzfrist arbeiten?
Nur wenn du es ausdrücklich möchtest und dies jederzeit widerrufen kannst – der Arbeitgeber darf es nicht verlangen.
Wovon lebe ich während der Schutzfrist?
In der Regel von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus einem Arbeitgeberzuschuss.

Quelle: BMFSFJ – Mutterschutz · Stand 08/2026