2. Lebenswoche – 3. Lebensjahr
Einladewesen zu den U-Untersuchungen
In Nordrhein-Westfalen erinnert die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit beim LZG.NRW Eltern verbindlich an die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Ziel ist, dass kein Kind eine wichtige Vorsorge verpasst.
Einladungsschreiben beachten und U-Termine im vorgesehenen Zeitfenster wahrnehmen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Einladungsschreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit lesen.
- 2Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin für die anstehende U-Untersuchung vereinbaren.
- 3Untersuchung im vorgesehenen Zeitfenster wahrnehmen.
- 4Bei Fragen zum Verfahren die Zentrale Stelle direkt kontaktieren.
Das brauchst du
- U-Heft (gelbes Heft)
- Einladungsschreiben
Fristen & Kosten
FristBleibt eine Untersuchung aus, folgen weitere Erinnerungen; bei anhaltendem Ausbleiben kann das Jugendamt informiert werden.
KostenDie U-Untersuchungen sind Kassenleistungen und kostenfrei.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Woher weiß die Meldestelle, dass eine Untersuchung ansteht?
- Sie gleicht Meldedaten mit den Terminfenstern der U-Untersuchungen ab und verschickt automatisch Erinnerungen.
- Muss ich selbst etwas an die Zentrale Stelle melden?
- Nein, die Rückmeldung der durchgeführten Untersuchung übernimmt in der Regel die Arztpraxis.
Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.
Quelle: LZG.NRW – Zentrale Stelle Gesunde Kindheit · Stand 08/2026