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2. Lebenswoche – 3. Lebensjahr

Einladewesen zu den U-Untersuchungen

MedizinischHohe PrioritätNordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen erinnert die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit beim LZG.NRW Eltern verbindlich an die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Ziel ist, dass kein Kind eine wichtige Vorsorge verpasst.

Einladungsschreiben beachten und U-Termine im vorgesehenen Zeitfenster wahrnehmen.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Einladungsschreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit lesen.
  2. 2Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin für die anstehende U-Untersuchung vereinbaren.
  3. 3Untersuchung im vorgesehenen Zeitfenster wahrnehmen.
  4. 4Bei Fragen zum Verfahren die Zentrale Stelle direkt kontaktieren.

Das brauchst du

  • U-Heft (gelbes Heft)
  • Einladungsschreiben

Fristen & Kosten

FristBleibt eine Untersuchung aus, folgen weitere Erinnerungen; bei anhaltendem Ausbleiben kann das Jugendamt informiert werden.

KostenDie U-Untersuchungen sind Kassenleistungen und kostenfrei.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Woher weiß die Meldestelle, dass eine Untersuchung ansteht?
Sie gleicht Meldedaten mit den Terminfenstern der U-Untersuchungen ab und verschickt automatisch Erinnerungen.
Muss ich selbst etwas an die Zentrale Stelle melden?
Nein, die Rückmeldung der durchgeführten Untersuchung übernimmt in der Regel die Arztpraxis.

Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.

Quelle: LZG.NRW – Zentrale Stelle Gesunde Kindheit · Stand 08/2026