2. Lebensjahr – 3. Lebensjahr
Beitragsfreier Kindergarten ab 3
In Niedersachsen ist der Besuch des Kindergartens ab dem dritten Geburtstag beitragsfrei. Grundlage ist ein Landesgesetz, das die Elternbeiträge für diese Altersgruppe übernimmt.
Beitragsbefreiung zum dritten Geburtstag beim Träger bestätigen lassen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Kindergartenplatz beim Träger deiner Wahl anmelden.
- 2Beim Träger nachfragen, ab wann die Beitragsfreiheit für dein Kind greift.
- 3Beitragsbescheid nach dem dritten Geburtstag auf die korrekte Umsetzung prüfen.
Das brauchst du
- Betreuungsvertrag
- Geburtsurkunde des Kindes
Fristen & Kosten
FristDie Beitragsfreiheit setzt automatisch mit dem dritten Geburtstag ein – ein separater Antrag ist normalerweise nicht nötig.
KostenDer Kindergartenbesuch ist ab drei Jahren für den Betreuungsanteil beitragsfrei; Verpflegung kann gesondert berechnet werden.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Gilt das auch für Krippenplätze?
- Nein, die Beitragsfreiheit gilt für den Kindergarten ab drei Jahren, nicht für die Krippe davor.
- Was ist mit Verpflegungskosten?
- Diese sind von der Beitragsfreiheit meist ausgenommen und werden separat abgerechnet.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium – Beitragsfreiheit · Stand 08/2026