4. Lebensmonat – 3. Lebensjahr
Kita ist beitragsfrei
In Mecklenburg-Vorpommern sind Krippe, Kita und Hort für Eltern vollständig gebührenfrei. Du zahlst also keinen Betreuungsbeitrag, lediglich Kosten für Verpflegung können separat anfallen.
Direkt beim Träger anmelden – Elternbeiträge fallen nicht an.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Betreuungsplatz direkt beim Kita-Träger oder über die Kommune suchen.
- 2Betreuungsvertrag abschließen – ein Beitragsantrag ist nicht nötig.
- 3Bei Fragen zu Verpflegungskosten die Einrichtung ansprechen.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
Fristen & Kosten
FristDa die Beitragsfreiheit automatisch gilt, gibt es keine Frist – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz zu kümmern.
KostenBetreuungsbeiträge fallen nicht an, Essensgeld kann von der Einrichtung separat berechnet werden.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Gilt die Beitragsfreiheit für alle Betreuungsformen?
- Ja, sie gilt für Krippe, Kindergarten und Hort in Mecklenburg-Vorpommern.
- Muss ich einen Antrag stellen?
- Nein, ein gesonderter Antrag ist für die Beitragsfreiheit nicht erforderlich.
Quelle: Landesregierung MV – Elternbeitragsfreiheit · Stand 08/2026