4. Lebensmonat – 3. Lebensjahr
Kita ist beitragsfrei
In Mecklenburg-Vorpommern sind Krippe, Kita und Hort für Eltern vollständig gebührenfrei. Du zahlst also keinen Betreuungsbeitrag, lediglich Kosten für Verpflegung können separat anfallen.
Direkt beim Träger anmelden – Elternbeiträge fallen nicht an.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein. Dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Betreuungsplatz direkt beim Kita-Träger oder über die Kommune suchen.
- 2Betreuungsvertrag abschließen – ein Beitragsantrag ist nicht nötig.
- 3Bei Fragen zu Verpflegungskosten die Einrichtung ansprechen.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
Fristen & Kosten
FristDa die Beitragsfreiheit automatisch gilt, gibt es keine Frist – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz zu kümmern.
KostenBetreuungsbeiträge fallen nicht an, Essensgeld kann von der Einrichtung separat berechnet werden.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Gilt die Beitragsfreiheit für alle Betreuungsformen?
- Ja, sie gilt für Krippe, Kindergarten und Hort in Mecklenburg-Vorpommern.
- Muss ich einen Antrag stellen?
- Nein, ein gesonderter Antrag ist für die Beitragsfreiheit nicht erforderlich.
Quelle: Landesregierung MV – Elternbeitragsfreiheit · Stand 08/2026