2. Lebensmonat – 10. Lebensmonat
Kita-Platz anmelden
Ab dem ersten Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Viele Kommunen verlangen die Anmeldung schon Monate im Voraus, deshalb früh anfangen.
Beim Vormerksystem der Kommune registrieren und Wunschkitas direkt kontaktieren.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Vormerksystem oder Kita-Portal der eigenen Kommune recherchieren.
- 2Kind im Vormerksystem registrieren und Wunschkitas angeben.
- 3Zusätzlich direkt bei Wunschkitas nach freien Plätzen fragen.
- 4Zusage prüfen und Betreuungsvertrag unterschreiben.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung
- Ggf. Nachweis über Erwerbstätigkeit
Fristen & Kosten
FristViele Kommunen verlangen die Anmeldung sechs bis zwölf Monate vor dem gewünschten Betreuungsstart.
KostenKita-Beiträge sind einkommens- und kommunalabhängig, in manchen Bundesländern gibt es beitragsfreie Jahre.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Ab wann gilt der Rechtsanspruch?
- Ab dem ersten Geburtstag des Kindes besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
- Was, wenn ich keinen Platz bekomme?
- Bei fehlendem Platz kann sich ein Widerspruch bei der Kommune oder Klage lohnen – Beratungsstellen helfen weiter.
Quelle: Familienportal – Kinderbetreuung · Stand 08/2026