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2. Lebenswoche – 3. Lebensjahr

Verbindliche U-Untersuchungen

MedizinischHohe PrioritätHessen

Hessen hat ein verbindliches Einlade- und Meldeverfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 eingeführt. Eine zentrale Meldestelle erinnert Eltern schriftlich, wenn eine Untersuchung ansteht.

Einladungsschreiben der Meldestelle ernst nehmen und die U-Termine fristgerecht wahrnehmen.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Einladungsschreiben der zentralen Meldestelle aufmerksam lesen.
  2. 2Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin für die fällige U-Untersuchung vereinbaren.
  3. 3Teilnahme wird automatisch an die Meldestelle zurückgemeldet – eigene Nachweise sind meist nicht nötig.
  4. 4Bei verpasstem Termin zeitnah einen Ersatztermin buchen, um weitere Erinnerungen zu vermeiden.

Das brauchst du

  • U-Heft (gelbes Heft)
  • Einladungsschreiben der Meldestelle

Fristen & Kosten

FristWird eine U-Untersuchung nicht wahrgenommen, folgt in der Regel eine weitere Erinnerung; bei wiederholtem Ausbleiben kann das Jugendamt informiert werden.

KostenDie Untersuchungen sind Kassenleistungen und für dich kostenfrei.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Die Meldestelle erinnert erneut; bleibt die Untersuchung dauerhaft aus, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.
Muss ich selbst etwas melden?
Nein, die Arztpraxis meldet die durchgeführte Untersuchung in der Regel automatisch zurück.

Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.

Quelle: Hessisches Kindergesundheitsschutz-Gesetz · Stand 08/2026