2. Lebenswoche – 3. Lebensjahr
Verbindliche U-Untersuchungen
Hessen hat ein verbindliches Einlade- und Meldeverfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 eingeführt. Eine zentrale Meldestelle erinnert Eltern schriftlich, wenn eine Untersuchung ansteht.
Einladungsschreiben der Meldestelle ernst nehmen und die U-Termine fristgerecht wahrnehmen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Einladungsschreiben der zentralen Meldestelle aufmerksam lesen.
- 2Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin für die fällige U-Untersuchung vereinbaren.
- 3Teilnahme wird automatisch an die Meldestelle zurückgemeldet – eigene Nachweise sind meist nicht nötig.
- 4Bei verpasstem Termin zeitnah einen Ersatztermin buchen, um weitere Erinnerungen zu vermeiden.
Das brauchst du
- U-Heft (gelbes Heft)
- Einladungsschreiben der Meldestelle
Fristen & Kosten
FristWird eine U-Untersuchung nicht wahrgenommen, folgt in der Regel eine weitere Erinnerung; bei wiederholtem Ausbleiben kann das Jugendamt informiert werden.
KostenDie Untersuchungen sind Kassenleistungen und für dich kostenfrei.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
- Die Meldestelle erinnert erneut; bleibt die Untersuchung dauerhaft aus, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.
- Muss ich selbst etwas melden?
- Nein, die Arztpraxis meldet die durchgeführte Untersuchung in der Regel automatisch zurück.
Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.
Quelle: Hessisches Kindergesundheitsschutz-Gesetz · Stand 08/2026