6. Lebensmonat – 9. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennung FU1
Medizinisch
Die erste zahnärztliche Früherkennung (FU1) ab dem 6. Lebensmonat berät zu Zahnpflege, Ernährung und schützt mit Fluoridlack vor Karies.
Termin bei einer Zahnarztpraxis vereinbaren, sobald der erste Zahn da ist.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Termin bei einer Zahnarztpraxis vereinbaren, sobald der erste Zahn durchgebrochen ist.
- 2Versichertenkarte des Kindes mitbringen.
- 3Zähne und Mundraum werden kurz angeschaut, Fluoridlack wird aufgetragen.
- 4Beratung zu Putztechnik und zuckerarmer Ernährung mitnehmen.
Das brauchst du
- Versichertenkarte des Kindes
Fristen & Kosten
FristZeitfenster: 6. bis 9. Lebensmonat.
KostenKassenleistung, keine Zuzahlung.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Muss schon ein Zahn da sein?
- Idealerweise ja, aber auch ohne ersten Zahn ist eine Beratung sinnvoll und möglich.
Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.
Quelle: G-BA Kinder-Richtlinie · Stand 08/2026