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6. Lebensmonat – 9. Lebensmonat

Zahnärztliche Früherkennung FU1

Medizinisch

Die erste zahnärztliche Früherkennung (FU1) ab dem 6. Lebensmonat berät zu Zahnpflege, Ernährung und schützt mit Fluoridlack vor Karies.

Termin bei einer Zahnarztpraxis vereinbaren, sobald der erste Zahn da ist.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Termin bei einer Zahnarztpraxis vereinbaren, sobald der erste Zahn durchgebrochen ist.
  2. 2Versichertenkarte des Kindes mitbringen.
  3. 3Zähne und Mundraum werden kurz angeschaut, Fluoridlack wird aufgetragen.
  4. 4Beratung zu Putztechnik und zuckerarmer Ernährung mitnehmen.

Das brauchst du

  • Versichertenkarte des Kindes

Fristen & Kosten

FristZeitfenster: 6. bis 9. Lebensmonat.

KostenKassenleistung, keine Zuzahlung.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Muss schon ein Zahn da sein?
Idealerweise ja, aber auch ohne ersten Zahn ist eine Beratung sinnvoll und möglich.

Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Kinderarzt oder Hebamme.

Quelle: G-BA Kinder-Richtlinie · Stand 08/2026