10. Lebensmonat – 3. Lebensjahr
Bayerisches Familiengeld beantragen
Das bayerische Familiengeld unterstützt Familien im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes zusätzlich zu Bundesleistungen wie Elterngeld und Kindergeld. Bei Elterngeldbezug in Bayern wird es häufig automatisch mitgeprüft.
Antrag online beim ZBFS stellen – bei bayerischem Elterngeldbezug reicht meist der Elterngeldantrag.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Prüfen, ob für das Kind bereits bayerisches Elterngeld bewilligt wurde – dann gilt der Elterngeldantrag zugleich als Familiengeldantrag.
- 2Falls kein Elterngeld beantragt wurde, den Onlineantrag beim ZBFS ausfüllen.
- 3Geburtsurkunde und Meldebescheinigung bereithalten.
- 4Bescheid abwarten und Angaben bei Änderungen (z. B. Umzug) aktualisieren.
Das brauchst du
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
- ggf. Elterngeldbescheid
Fristen & Kosten
FristDer Anspruch beginnt ab dem 13. Lebensmonat – ein späterer Antrag kann rückwirkende Ansprüche kosten, daher zeitnah stellen.
KostenKostenlose Antragstellung; die Leistung selbst ist eine staatliche Zahlung.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Muss ich extra einen Antrag stellen?
- Wenn du bayerisches Elterngeld erhalten hast, meist nicht – der Elterngeldantrag deckt das Familiengeld mit ab.
- Wird das Familiengeld auf andere Leistungen angerechnet?
- Das kann je nach Situation der Fall sein, zum Beispiel bei Bürgergeld – im Zweifel beim ZBFS nachfragen.
Quelle: Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG) · Stand 08/2026