8. Lebensmonat – 2. Lebensjahr
Ärztliche Untersuchung vor Kita-Start
Vor dem Start in Kita oder Kindertagespflege ist in Baden-Württemberg eine einmalige ärztliche Untersuchung vorgesehen. Sie dient dazu, ansteckende Krankheiten auszuschließen und die Einrichtung über besondere Bedürfnisse deines Kindes zu informieren.
Rechtzeitig vor Betreuungsbeginn einen Termin für die Kita-Untersuchung vereinbaren.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein. Dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin rechtzeitig vor dem geplanten Betreuungsbeginn vereinbaren.
- 2Untersuchungsbogen bei der Kita-Einrichtung oder Kindertagespflegeperson abholen oder anfordern.
- 3Ausgefüllte Bescheinigung vor dem ersten Betreuungstag bei der Einrichtung einreichen.
Das brauchst du
- U-Heft
- Impfausweis
- Untersuchungsvordruck der Einrichtung
Fristen & Kosten
FristOhne die Bescheinigung kann die Einrichtung die Betreuung verweigern – am besten mehrere Wochen vor Kita-Start kümmern.
KostenDie Untersuchung ist eine Kassenleistung und für dich kostenfrei.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Reicht die U-Untersuchung beim Kinderarzt aus?
- Ja, die reguläre U-Untersuchung kann meist gleichzeitig als Kita-Untersuchung genutzt werden – am besten vorher in der Praxis nachfragen.
- Gilt das für alle Betreuungsformen?
- Die Pflicht betrifft Kita und Kindertagespflege gleichermaßen; Details können je nach Träger und Kommune leicht abweichen.
Quelle: Kindertagespflege Baden-Württemberg – Richtlinien zu § 4 KiTaG · Stand 08/2026