8. Lebensmonat – 2. Lebensjahr
Ärztliche Untersuchung vor Kita-Start
Vor dem Start in Kita oder Kindertagespflege ist in Baden-Württemberg eine einmalige ärztliche Untersuchung vorgesehen. Sie dient dazu, ansteckende Krankheiten auszuschließen und die Einrichtung über besondere Bedürfnisse deines Kindes zu informieren.
Rechtzeitig vor Betreuungsbeginn einen Termin für die Kita-Untersuchung vereinbaren.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Termin beim Kinderarzt oder der Kinderärztin rechtzeitig vor dem geplanten Betreuungsbeginn vereinbaren.
- 2Untersuchungsbogen bei der Kita-Einrichtung oder Kindertagespflegeperson abholen oder anfordern.
- 3Ausgefüllte Bescheinigung vor dem ersten Betreuungstag bei der Einrichtung einreichen.
Das brauchst du
- U-Heft
- Impfausweis
- Untersuchungsvordruck der Einrichtung
Fristen & Kosten
FristOhne die Bescheinigung kann die Einrichtung die Betreuung verweigern – am besten mehrere Wochen vor Kita-Start kümmern.
KostenDie Untersuchung ist eine Kassenleistung und für dich kostenfrei.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Reicht die U-Untersuchung beim Kinderarzt aus?
- Ja, die reguläre U-Untersuchung kann meist gleichzeitig als Kita-Untersuchung genutzt werden – am besten vorher in der Praxis nachfragen.
- Gilt das für alle Betreuungsformen?
- Die Pflicht betrifft Kita und Kindertagespflege gleichermaßen; Details können je nach Träger und Kommune leicht abweichen.
Quelle: Kindertagespflege Baden-Württemberg – Richtlinien zu § 4 KiTaG · Stand 08/2026