3. Lebensmonat – 3. Lebensjahr
Landesfamilienpass beantragen
Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien in Baden-Württemberg kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu vielen staatlichen und privaten Attraktionen wie Schlössern, Gärten und Museen. Der Pass gilt jeweils für ein Jahr und muss neu beantragt werden.
Pass jährlich über service-bw oder die Gemeinde beantragen.
Dein persönlicher Termin
Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.
Persönlichen Plan startenSo gehst du vor
- 1Prüfen, ob dein Familieneinkommen und deine Familiengröße die Voraussetzungen erfüllen.
- 2Antrag bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen – teils auch online über service-bw möglich.
- 3Pass und Gutscheinkarte abholen oder zugeschickt bekommen.
- 4Jährlich neu beantragen, da der Pass nur für ein Kalenderjahr gilt.
Das brauchst du
- Einkommensnachweis
- Nachweis über Kinder im Haushalt (z. B. Kindergeldbescheid)
Fristen & Kosten
FristDer Pass ist nicht rückwirkend nutzbar, daher lohnt sich eine frühzeitige Beantragung zu Jahresbeginn.
KostenDie Ausstellung ist kostenlos; einige Attraktionen bieten damit freien Eintritt, andere einen Rabatt.
Formulare & Dokumente
Häufige Fragen
- Wer bekommt den Landesfamilienpass?
- Er richtet sich an Familien mit geringerem Einkommen sowie an kinderreiche Familien – die genauen Kriterien nennt deine Gemeinde oder das Sozialministerium.
- Wo bekomme ich den Pass?
- In der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung; die Ausgabestellen können sich örtlich unterscheiden.
Quelle: Sozialministerium BW – Landesfamilienpass · Stand 08/2026