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2. Lebensjahr – 3. Lebensjahr

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren prüfen

OrganisationBrandenburg

Brandenburg führt die Beitragsfreiheit für die Kita-Betreuung ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung schrittweise ein. Damit sinken die Elternbeiträge, ohne dass ein eigener Antrag im klassischen Sinn nötig ist.

Beitragsbefreiung rechtzeitig beim Träger oder Jugendamt geltend machen.

Dein persönlicher Termin

Trag das Geburtsdatum oder den errechneten Termin ein – dann zeigt dir Wegkind das genaue Zeitfenster für dein Kind, erinnert dich rechtzeitig und du kannst diese Aufgabe abhaken.

Persönlichen Plan starten

So gehst du vor

  1. 1Beim Kita-Träger oder Jugendamt nachfragen, ab wann und in welchem Umfang die Beitragsfreiheit für dein Kind greift.
  2. 2Betreuungsvertrag und Beitragsbescheid auf die richtige Berücksichtigung prüfen.
  3. 3Bei Unstimmigkeiten das zuständige Jugendamt kontaktieren.

Das brauchst du

  • Betreuungsvertrag
  • aktueller Beitragsbescheid

Fristen & Kosten

FristDie Umsetzung erfolgt automatisch über den Träger – in deiner Kommune kann der genaue Ablauf und Zeitpunkt abweichen.

KostenZiel ist die vollständige oder teilweise Beitragsfreiheit; Details regelt die jeweilige Kommune.

Formulare & Dokumente

Häufige Fragen

Gilt die Beitragsfreiheit für alle Kinder ab drei Jahren?
Grundsätzlich ja, die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt können sich aber je nach Kommune und Umsetzungsschritt unterscheiden.
Muss ich einen Antrag stellen?
In der Regel nicht – die Beitragsfreiheit wird vom Träger direkt in der Abrechnung berücksichtigt.

Quelle: MBJS Brandenburg – Kita beitragsfrei ab 3 · Stand 08/2026